Kosten Architekt Bauantrag
Was kostet ein Architekt? Beispiele & Preisrahmen
Kosten Bauantrag – was Architektenhonorar bedeutet
Viele Bauherren fragen mich: „Was kostet eigentlich ein Bauantrag?“
Die gute Nachricht: Die Kosten sind transparent geregelt. Auf meiner Website finden Sie eine Übersicht über mein Honorar – hier erkläre ich, wie sich der Preis zusammensetzt und warum die Arbeit eines Architekten mehr Sicherheit bringt.
Wie berechnen sich die Kosten?
Das Honorar für Architekten richtet sich nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten). Für einen Bauantrag liegen die Kosten meist zwischen 3.500 € und 6.500 €, abhängig von Größe und Aufwand.
Warum lohnt sich ein Architekt beim Bauantrag?
- Pläne sind so gezeichnet, dass das Bauamt sie versteht und akzeptiert.
- Fehler werden vermieden → spart Zeit & Geld.
- Handwerker können direkt danach arbeiten, ohne Unklarheiten.
Was steckt hinter den Kosten für einen Architekten?
Ein Architekt kostet nicht einfach „so viel“, sondern bringt Leistungspakete, die oft übersehen werden. In den Honoraren steckt mehr als nur ein paar Zeichnungen:
- Strategie statt Zufall – ich prüfe, wie Ihr Vorhaben genehmigungsfähig wird, bevor teure Fehler entstehen.
- Kommunikation mit dem Bauamt – spart Ihnen Zeit, Wege und Frust.
- Technische Sicherheit – Statik, Brandschutz, Stellplätze und Nachweise sind fachgerecht abgedeckt.
- Verlässliche Pläne – Handwerker können direkt loslegen, ohne Missverständnisse.
Die Kosten richten sich nach Aufwand und Projektgröße – entscheidend ist aber:
Ein professionell aufgestellter Bauantrag kostet weniger, als ein abgelehnter Antrag mit Nachbearbeitung.
Typische Preisbereiche für den Bauantrag
Der Bauantrag entspricht der Leistungsphase 4 der HOAI. Er ist die letzte Phase, die für jedes Bauvorhaben verpflichtend ist. Deshalb wird in Angeboten von Architekten oft nur der Preis für diese Phase genannt. Während frühere Phasen wie die Grundlagenermittlung oder der Entwurf optional sind, ist der Bauantrag die Voraussetzung, damit ein Projekt überhaupt genehmigt werden kann.
Je nach Projekt bewegen sich die Kosten in diesen Bereichen:
- Einfamilienhaus Bauantrag: ca. 4.000 – 7.000 €
- Anbau / Umbau Bauantrag: ca. 3.000 – 6.000 €
- Mehrfamilienhaus Bauantrag: ab ca. 7.500 €
- Nutzungsänderung Gastronomie: je nach Aufwand ab ca. 3.000 €
Diese Angaben sind Richtwerte. Der genaue Preis hängt von Ihrem Projekt ab – bei mir bekommen Sie ein individuelles, transparentes Angebot.
Hinweis zu Behördengebühren & Honorarteilen
Zusätzlich zu den Architektenkosten kommt meist eine Gebühr an die Bauaufsichtsbehörde hinzu. Diese liegt typischerweise bei 0,5–1 % der Baukosten, insbesondere bei kleinen Bauvorhaben (z. B. Garage) gibt es Mindestgebühren von etwa 100–200 €.
Ein Einfamilienhaus mit Baukosten von 300.000 € verursacht behördliche Gebühren von rund 1.500–3.000 €.
Das Architektenhonorar für die Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) beträgt nach HOAI etwa 3 % des Gesamtarchitektenhonorars.
Insgesamt sollten Bauherr:innen also mit 1 – 3 % der Bausumme für die komplette Bearbeitung des Bauantrags rechnen.
Bei einer Nutzungsänderung ist die Bau- oder Umbaukostensumme meist nicht relevant. Hier hängen die Kosten vielmehr vom Planungsaufwand, der Gebäudefläche und den geforderten Nachweisen ab. Typische Honorare für Architekten beginnen ab ca. 1.500 €, können je nach Anforderungen aber deutlich höher liegen.