Bauantrag prüfen

Bei Bauamt-Themen, Nachforderungen und Nutzungsänderungen – München, Stuttgart und andere Städte.

Lösungen für anspruchsvolle Bauvorhaben

Ein Bauantrag ist überall Pflicht – ob in München, Stuttgart oder einer kleineren Stadt. Doch jede Gemeinde legt die Vorschriften ein wenig anders aus. Als Architektin begleite ich Bauherren deutschlandweit und bereite Bauanträge so vor, dass sie genehmigt werden.

Bauantrag abgelehnt

Ein abgelehnter Bauantrag ist nicht das Ende – sondern oft nur ein Zwischenschritt. Mit Erfahrung, guten Argumenten und angepassten Plänen lässt sich fast jedes Projekt wieder auf den richtigen Weg bringen. 

Architekt München

Wer in München bauen, umbauen oder eine Nutzungsänderung beantragen möchte, merkt schnell: Die Bauordnung ist komplex, die Anforderungen streng und die Wartezeiten beim Bauamt oft lang.

Nutzungsänderung

Eine Nutzungsänderung ist immer dann notwendig, wenn ein Gebäude oder Raum künftig einen anderen Zweck erfüllt als bisher. Wenn ein Laden zum Restaurant oder eine Gewerbefläche zu Wohnraum werden soll, sprechen wir von einer Nutzungsänderung.

Schwierige Bauvorhaben

Manche Bauprojekte sind einfach – andere nicht. Ein Bauantrag wird abgelehnt, das Grundstück ist zu klein, oder die Nutzungsänderung stößt beim Bauamt auf Widerstand.

Kosten Architekt

Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Architekten (HOAI), der Größe des Bauvorhabens.

Genehmigung prüfen

Vor dem Bauantrag lohnt sich ein schneller Realitätscheck: passt das Vorhaben planungsrechtlich?

Was ist ein Bauantrag? – Definition

Ein Bauantrag ist der offizielle Antrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, um eine Genehmigung für ein Bauvorhaben zu erhalten. Ohne einen genehmigten Bauantrag darf in Deutschland kein neues Gebäude errichtet und keine größere bauliche Veränderung vorgenommen werden.

Zum Bauantrag gehören in der Regel Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte), eine Baubeschreibung und verschiedene Nachweise – zum Beispiel zum Brandschutz, Wärmeschutz oder zu Stellplätzen. 

Die rechtliche Grundlage bilden die Landesbauordnungen sowie der jeweilige Bebauungsplan.